Baugenehmigung

E…n…d…l…i…c…h………..i…s…t………….s…i…e……….d…a, …….. d…i…e………

…..B…..A…..U….G….E…N….E….H….M…..I…..G…..U…..N…..G……..!!!

Es hat lange gedauert, aber gestern lag sie im Briefkasten. Wir haben kaum mehr daran geglaubt…

In der Hamburger Bauordnung sieht alles prima aus. Ab vollständigem Eingang der Unterlagen hat die Behörde zwei Monate Zeit, die Genehmigung zu erteilen. Schafft sie das nicht, so gilt die Genehmigung nach zwei Monaten automatisch als erteilt. So weit so gut.

In der Praxis läuft es leider anders.

Denn die Frist beginnt nur zu laufen, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Das sagt einem aber keiner, weil von der Behörde gar nichts kommt, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Wir mussten also zunächst herausfinden, wer für uns zuständig ist (wussten wir zum Glück über unsere zukünftigen Nachbarn). Der schwierigere Teil der Übung war aber, zu dieser Person auch durchzudringen. Als es uns schließlich nach Wochen gelang, kam die Rückmeldung, dass noch Unterlagen nachgereicht werden müssten.

Die Zweimonatsfrist hatte also noch nicht einmal begonnen… 😦

Nachdem wir die nachgeforderten Zeichnungen zügig eingereicht hatten, war uns klar, dass wir diesmal schnell die Bestätigung wollten, dass die Unterlagen jetzt vollständig sind. Das haben wir dann über Wochen erfolglos versucht. Der zuständige Bearbeiter war nicht zu erreichen. Als es schließlich gelang, konnte er keine definitive Aussage machen („Sieht auf den ersten Blick ganz gut aus…rufen Sie nächste Woche nochmal an…“). In der nächsten Woche war er dann wieder nicht zu erreichen oder konnte immer noch nichts genaues sagen…

Im Ergebnis haben wir nie eine Eingangsbestätigung erhalten, dass alle Unterlagen eingegangen sind. Dafür haben wir jetzt die Baugenehmigung (*freu*), also waren die Unterlagen (schon seit deutlich über zwei Monaten) offensichtlich vollständig gewesen.